Im Mietrecht gehören zum Mandantenstamm der Kanzlei sowohl Mietsparteien die sich in einem Geschäfts- wie auch Wohnungsmietverhältnis befinden. Betroffen sind die im Vorfeld ablaufende Vertragsgestaltung, Problemstellungen im laufenden Mietverhältnis sowie die Beendigung des Mietverhältnisses.
Wenn das Mietverhältnis aufgelöst werden soll, betrifft die Rechtsberatung eine vorzeitige Kündigung und insbesondere die Durchsetzung einer Räumung wegen Säumigkeit, auch bei Nebenkosten. Auch nicht reparierte Schäden sowie Rückforderungen nach der Auflösung sind mögliche Problemfälle.