Testamente und Schenkungen zu Lebzeiten sollen den Erbfall frühzeitig regeln und eine problemlose Erbaufteilung ermöglichen, Doppelbesteuerungen bei grenzüberschreitenden Erbfällen vermeiden und langwierige Erbprozesse auf die unvermeidbaren Fälle reduzieren.

Mit den Familienrechtsfragen häufig verknüpft ist das Erbrecht. Besonders in diesem Fachgebiet kommen der Kanzlei die langjährigen internationalen Kontakte des RA Dr. Pirhofer und seine Mitgliedschaften in internationalen juristischen Vereinigungen und Netzwerken zugute. Wesentliche Sachverhalte des Erbrechts sind die durch ein Testament vorgegebene Erbfolge sowie andernfalls die gesetzlich geregelte Erbfolge. Bei einem unproblematischen Sachverhalt steht die bürokratische Abwicklung im Vordergrund (Erbschaftsmeldung, Erwerb eines richterlichen Erbscheins).

Besondere Aufmerksamkeit verlangt bei grenzübergreifenden Erbfällen die Vermeidung einer möglichen Doppelbesteuerung. In anderen Fällen kommt es zu Klagen auf Kürzung wegen Pflichtteilsverletzungen, mit denen etwa ein Testament, Schenkungsakt oder Kaufakt angefochten wird. Im Zusammenhang mit der angestrebten außergerichtlichen Lösung erfolgen oft Gutachten, die strittige Werte beurteilen. Ein Beispiel ist die Schätzung von Immobilien. Kann keine Kompromisslösung gefunden werden, muss der Prozess vor Gericht abgewickelt werden.

 

ARBEITSGRUPPE DEUTSCH – ITALIENISCHES ERBRECHT

Als Rechtsanwälte haben wir einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt auf das internationale Erbrecht gelegt. Gemeinsam mit unseren deutschen Kollegen haben wir eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, welche sich derzeit aus vier Berufsträgern (Avvocati und Rechtsanwälten) zusammensetzt. Wir bearbeiten regelmäßig grenzüberschreitende Erbfälle und machen uns dabei das erbrechtliche Spezialwissen des jeweiligen Kollegen zunutze. Darüber hinaus sind wir sowohl in Italien, als auch in Deutschland auftretungsberechtigt. Für unsere deutsch- italienischen Mandanten bedeutet dies, dass sie nur eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragen müssen, ihre Ansprüche aber problemlos in Italien oder Deutschland gerichtlich durchsetzen können.
Im Rahmen unserer Expertise beachten wir selbstverständlich auch die steuerrechtlichen Aspekte wie Doppelbesteuerung, Freibeträge usw. wenn wir im Rahmen einer Nachfolgeplanung für unsere Mandanten tätig sind. Diese Expertise kombinieren wir mit einem gut funktionierenden Netzwerk von Freiberuflern (Anwälte, Notare u. Steuerberater), welche ihre Urkunden in der jeweiligen Landessprache abfassen. Im Wesentlichen sind wir in den nachfolgenden Bereichen tätig:

Länderspezifisches Erbrecht:

  • Gestaltung von Testamenten nach dt. oder ital. Recht
  • Gestaltung von Erbverträgen nach dt. Recht
  • Pflichtteilsklagen / Pflichtteilsprozesse / Herabsetzungsklagen
  • Auflösung von Erbgemeinschaften
  • Erbteilungsklagen / Teilungsverfahren
  • Gründung von Trusts, Stiftungen und Familienvermögen
  • Unternehmensnachfolge

Internationales Erbrecht:

  • Wahl eines ausländischen Erbstatus
  • Rechtswahl bei internationalen Ehen- und Partnerschaften
  • Forum shopping
  • Gestaltung von Internationalen Testamenten
  • Gestaltung von Fremdrechtserbscheinen
  • Deutsch-Italienische Nachlassabwicklungen und Testamentsvollstreckungen
  • Nachlassabwicklung im Ausland belegener Immobilien

Erbschaft- und Steuerrecht:

  • Erstellung ihrer Erbschaftsmeldung und Besteuerungserklärung
  • Nachlassplanung unter Beachtung der gesetzlichen Freibeträge
  • Vermögenstransfer zu Lebzeiten