Datenschutzrecht

Verarbeitung & Speicherung von Daten

Jedwede Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss gewissen gesetzlich verankerten Kriterien entsprechen. Dabei kann es sich beispielsweise um Fälle bezüglich der Verarbeitung von Personal- oder Kundendaten, dem Messen und Registrieren der Computer- oder Softwarenutzung oder dem Austausch von Informationen im Gesundheitswesen handeln.

Grundsätzlich gilt, dass diese sensiblen Daten nur dann gesammelt werden dürfen, sofern der Betroffene über ihre Identität und den Zweck der Datenverarbeitung aufgeklärt wurde. Zudem darf die Verarbeitung dieser Daten nur im Rahmen des Erreichens der gesetzten Ziele und nur falls unbedingt notwendig, stattfinden. Liegt keine gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung vor, so muss von der betroffenen Person die Zustimmung eingeholt werden (meist in Form einer Unterschrift unterhalb der Datenschutzerklärung).

Auch die Aufbewahrung der Daten darf nur so lange andauern, soweit unbedingt notwendig. Geregelt sind auch der Schutz der Daten und die Kontrolle über die Mitarbeiter oder Dritte, die mit Diesen in Kontakt geraten, darüber, dass auch Sie die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten.

Die Anwälte der Kanzlei Dr. Pirhofer, Dr. De Giuseppe & Partner stehen gern zu einer Beratung bezüglich den (neuen) Datenschutzbestimmungen zur Verfügung. So gut wie jede Organisation, ob privat oder nicht, hat ständigen Kontakt mit der Verarbeitung sensibler Daten.